KOMMUNALWAHLEN 2027 | AUSLÄNDISCHE EINWOHNER
Die nächsten Kommunalwahlen finden am 23. Mai 2027 statt. Wenn Sie als ausländischer Einwohner wählen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und das erforderliche Verfahren innerhalb der vorgesehenen Frist durchführen.
🇪🇺 Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union
- In Busot gemeldet sein.
- Wahlberechtigt sein.
- Erklären, dass Sie in Spanien wählen möchten.
Bis zum 30. Dezember 2026.
✅ Wenn Sie bereits bei früheren Wahlen gewählt haben, müssen Sie das Verfahren nicht erneut durchführen, solange Sie weiterhin in Spanien wohnen.
🌍 Bürgerinnen und Bürger aus Ländern mit einem entsprechenden Abkommen
Bolivien, Kap Verde, Chile, Kolumbien, Korea, Ecuador, Island, Norwegen, Neuseeland, Paraguay, Peru, Vereinigtes Königreich sowie Trinidad und Tobago.
Beantragen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis vom 1. Dezember 2026 bis zum 15. Januar 2027. Voraussetzungen:
- Das erforderliche Wahlalter erreicht haben.
- Wahlberechtigt sein.
- Gemeldet sein.
- Über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen.
⏳ Erforderliche Aufenthaltsdauer
- Vereinigtes Königreich: 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Norwegen: 3 Jahre am Wahltag.
- Übrige Länder: 5 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung.
📍 Wo kann das Verfahren durchgeführt werden?
- Im Rathaus, persönlich oder über die Website.
- Online über den elektronischen Sitz des INE.
- Per Post, wenn Sie ein Schreiben des Wahlamtes erhalten. Befolgen Sie die Anweisungen in diesem Schreiben.
⚠️ Die Anmeldung im Einwohnermelderegister allein reicht nicht aus, um wählen zu können. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und erledigen Sie das Verfahren innerhalb der vorgesehenen Frist.
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